"Eine Person, ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, kann mit ihrem Einverständnis nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt werden, wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt ist und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignet."
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
Die Bedeutung des Schutzes gefährdeter Zeugen wird vor dem Hintergrund von Organisierter Kriminalität, Ehrenmorden, Rockerkriegen, Cyberkriminalität und Geheimdienstaffären immer wichtiger. Bei Recherchen stößt man auf eine Fülle einschlägiger Schicksale.
Fristete der Schutz gefährdeter Zeugen in den letzten Jahren eher ein Schattendasein und trat für die breite Öffentlichkeit lediglich durch einige US-Filme in Erscheinung, ist er doch momentan in der Bevölkerung präsenter denn je:
• Aussteiger aus der Islamisten- oder Rechtsradikalenszene,
• Organisierte Kriminalität oder
• die Auseinandersetzungen befeindeter Rockerbanden
In jedem Einzelfall diskutieren Rechtsexperten, Ermittler, Journalisten, Politiker und Betroffene dieses Thema.
Seit vielen Jahren bin ich als Syndikusrechtsanwalt eines Beratungsunternehmens und Of-Counsel einer im Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei ausschließlich im öffentlichen Wirtschafts- und Vergaberecht tätig.
Außerberuflich und pro bono beschäftige ich mich seit dem Studium mit der Spezialmaterie aus dem Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts - dem Schutz gefährdeter Zeugen.
Während meiner berufsbegleitenden juristischen Dissertation am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück bei Pof. Dr. Andreas Ransiek mit dem Titel "Der Schutz gefährdeter Zeugen in der Bundesrepublik unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz ZSHG)" konnte ich umfassenden Einblick in die Praxis des bundesdeutschen Zeugenschutzes gewinnen.
Die vorliegende Homepage versteht sich ausschließlich als Stoffsammlung für Interessierte und versteht sich nicht alsRechtsberatung.
Hinweis:
Mandate aus dem Bereich des Zeugenschutzes betreue ich nicht.
Gerne aber stehe ich Betroffenen und Interessierten zu einem Gedankenaustausch zur Verfügung.
Einen ersten animierten Überblick über Ursprung die maßgeblichen Paragraphen sowie Anwendungsbereiche des ZSHG finden Sie unter folgenden Links.
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