Zeugenschutz - Witness Protection
Zeugenschutz - Witness Protection

OLG Köln Senat für Familiensachen, 20.12.2002 4 WF 153/02 Beschluss

Örtlich zuständiges Familiengericht in Ehesachen: Gewöhnlicher Aufenthalt eines Ehegatten bei Aufenthaltswechsel infolge einer Zeugenschutzmaßnahme, § 606 Abs 1 S 2 ZPO, § 1 Abs 1 ZSHG, § 1 Abs 2 ZSHG

http://openjur.de/u/97085.html

 

 

 

VG Gelsenkirchen, 12.02.2003, 17 K 6037/01

Entlassung aus dem Zeugenschutzprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen; Zeugenschutzmaßnahme als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW); Schutz des Zeugen bei der richterlichen Vernehmung im Strafverfahren; Voraussetzungen für die Beendigung des Zeugenschutzprogramms; Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm als Dauerverwaltungsakt; Ermessen der Zeugenschutzdienststelle im Rahmen des Zeugenschutzes; Fehlverhalten des Zeugen im Rahmen des Zeugenschutzprogramms.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Gelsenkirchen&Datum=12.02.2003&Aktenzeichen=17%20K%206037/01

 

 

 

LG Hamburg, Beschl. v. 14. 7. 2005 – 326 T 7/05 (rechtskräftig; AG Hamburg), Unzulässigkeit eines Insolvenzantrags ohne aktuelle Anschrift des Schuldners trotz Zeugenschutz 

 

StPO § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1, § 241 Abs. 2; ZSHG §§ 2, 3, 10
1. § 55 Abs. 1 StPO findet keine Anwendung, wenn sich der Zeuge erst durch die Beantwortung der an ihn gerichteten Frage strafbar machen kann.
2. Fragen, durch deren Beantwortung ein in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommener Zeuge ihm bekannt gewordene Erkenntnisse über Zeugenschutzmaßnahmen offenbaren müsste, sind nicht von vornherein ungeeignet oder nicht zur Sache gehörend im Sinne des § 241 Abs. 2 StPO. Derartige Fragen können jedoch zurückgewiesen werden, wenn ihre Beantwortung zur Überzeugung des Tatrichters für den Schuldspruch und den Rechtsfolgenausspruch ohne Bedeutung und daher nach den Maßstäben der Aufklärungspflicht nicht geboten ist.
3. Ein Zeuge erwirbt nicht allein deswegen die Stellung einer anderen Person des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 54 Abs. 1 StPO, weil er in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und hierbei förmlich zur Verschwiegenheit über ihm bekannt gewordene Erkenntnisse zu Zeugenschutzmaßnahmen verpflichtet wird. Dieser Umstand begründet demgemäß nicht die Notwendigkeit, eine Aussagegenehmigung einzuholen, wenn an den Zeugen im Strafprozess Fragen gerichtet werden sollen, durch deren Beantwortung Tatsachen des Zeugenschutzes unmittelbar oder mittelbar bekannt werden können.
BGH, Urteil vom 15. 12. 2005 - 3 StR 281/04; LG Wuppertal (lexetius.com/2005,3298)
 

 

http://zvi-online.de/55dd3cbda3e1feea53904ffeaf08832a

 

VG Hannover, Urteil vom 26. März 2009, Az. 6 A 14/09

Die Beendigung des Zeugenschutzes nach § 1 Abs. 4 Satz 1 ZSHG setzt nicht voraus, dass dieser erst nach dem Inkrafttreten der Schutztatbestände des § 1 Abs. 1 bis 3 ZSHG am 31. Dezember 2001 begründet worden wäre.

http://openjur.de/u/323868.html

 

 

OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 22.06.2010, 11 LA 292/09. Beendigung des Zeugenschutzes wegen Wegfall der Gefährdung

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE100002137&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true

 

 

Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 · Az. 8 B 1005/13, 8 D 1006/13

Angesichts der Weiterentwicklung des Strafprozessrechts und der Kommunikationstechnik in den letzten Jahren sind Sperrerklärungen einer obersten Dienstbehörde i.S.d. § 96 StPO in der Regel unwirksam, soweit sie sich auf eine vom zuständigen Strafgericht für zulässig und erforderlich gehaltene Zeugenvernehmung einer Vertrauensperson der Polizei beziehen und durch eine audiovisuelle Vernehmung dieser Person unter Nutzung weiterer strafprozessualer Möglichkeiten des Zeugenschutzes deren Enttarnung verhindert werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Vertrauensperson maßgeblich an Planung und Organisation der Straftat, die Gegenstand des jeweiligen Strafverfahrens ist, mitgewirkt hat.

http://openjur.de/u/636875.html

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